Ausbildungs-Finanzierung leicht gemacht!

Uns ist wichtig, dass Du, unabhängig von Deiner wirtschaftlichen Situation, Zugang zu unserer Osteopathie Ausbildung hast. Deshalb haben wir die wichtigsten Fördermöglichkeiten und Vergünstigungen für Dich zusammengestellt.

Fördermöglichkeiten für die Osteopathie-Ausbildung

→ Bildungsgutschein*

Sie sind arbeitslos oder Ihnen droht ohne eine Fortbildung die Arbeitslosigkeit? Mit dem Bildungsgutschein können Sie eine Weiterbildung beginnen, um Ihre Beschäftigungschancen zu erhöhen bzw. zu stabilisieren. Alle anfallenden Kosten für die Weiterbildung werden abgedeckt. Weitere Informationen unter:

www.arbeitsagentur.de
*gilt nicht für die MTO-Kurse am Standort Hamburg

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zum Thema Fördermöglichkeiten von Weiterbildungen finden Sie im Internet unter:
www.bmbf.de

Weiterbildungsstipendium / Begabtenförderung

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Mit bis zu 8.100 Euro fördert das Stipendium fachliche Lehrgänge. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und gilt für Personen bis 25 Jahre.
www.sbb-stipendien.de

Berufliche Rehabilitation

Alle Informationen finden Sie unter:
www.deutsche-rentenversicherung.de

Benachteiligte und Behinderte

Ausführliche Informationen zur Förderung durch die Bundesagentur finden Sie im Internet unter:
www.arbeitsagentur.de

Bildungsscheck

Die Bundesländer verfügen über unterschiedliche Mittel zur Förderung von Weiterbildungsvorhaben. Die Bezeichnung „Bildungsscheck“ ist explizit beschränkt auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Brandenburg sowie Mecklenburg-Vorpommern.

  • Bildungsscheck Berlin / Brandenburg

    Teilnehmer aus Berlin und Brandenburg können einmal pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck für eine Weiterbildungsmaßnahme beantragen, die mindestens 1.000 € kostet (inkl. Prüfungsgebühren). Die Förderhöhe beträgt 50% der Kursgebühren bis zu einer Summe von 3.000 €. Weitere Informationen unter:
    www.ilb.de

  • Bildungsscheck MV

    Es werden bis zu 50% der Lehrgangskosten je Beschäftigten, bis maximal 3.000 Euro gefördert. Genauso gefördert werden bis zu 75% der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u. a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren).
    Weitere Informationen unter:
    www.weiterbildung-mv.de
    Anmeldeformular:
    www.gsa-schwerin.de

  • Bildungsscheck NRW

    Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden. Mit dem Bildungsscheck werden berufliche Weiterbildungen zu 50%, maximal jedoch mit 500 € bezuschusst. Pro Kalenderjahre können Beschäftigte über den individuellen und betrieblichen Zugang je einen Bildungsscheck erhalten. Weitere Informationen unter:
    https://www.mags.nrw/bildungsscheck

    → Förderdatenbank des BMWT

    Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Mehr Informationen finden Sie unter:
    www.foerderdatenbank.de

Individuelle Förderangebote der verschiedenen Bundesländer

 

Bildungsurlaub

Das ist der gesetzlich verbriefte Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmer/innen während der Arbeitszeit durch das jeweilige Bundesland.
Weitere Informationen unter:
www.bildungsurlaub.de

QualiScheck (Rheinland-Pfalz)

Seit dem 22. März 2017 fördert das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz, mit dem Weiterbildungsgutschein QualiScheck die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen durch eine Erstattung von 60% der Weiterbildungskosten.
www.esf.rlp.de/qualischeck

Weiterbildungsbonus Hamburg

Der Hamburger Weiterbildungsbonus fördert berufliche Weiterbildung. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Fortbildung und persönlichem Profil der Antragsteller. Lassen Sie sich deshalb vom Team des Hamburger Weiterbildungsbonus beraten. Die Hotline ist 040 / 21 112 536. Informationen zum Antragsverfahren und den Fördermöglichkeiten erhalten Sie unter:
www.weiterbildungsbonus.net

Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)

Das Land Niedersachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter aus Unternehmen sowie überbetriebliche Weiterbildungskonzepte. Antragsberechtigt für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen. Die Höhe der Förderung beträgt für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei mindestens 1.000 €, und für Weiterbildungskonzepte bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 40.000 €. Weitere Informationen finden Sie unter:
www.nbank.de

Weiterbildung in Sachsen

Mit einer individuellen Fortbildung können sich Fachkräfte in Sachsen weiterentwickeln und sich neue Ziele setzen. Dabei werden bis zu 80% der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine passende Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und stellen den Förderantrag. Weiter Informationen:
www.sab.sachsen.de

Weiterbildung Sachsen-Anhalt

Antragsteller erhalten abhängig von ihrem Einkommen, ihrem Alter sowie ihrer Lebens- und Beschäftigungssituation bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss, maximal jedoch 25.000 Euro pro Weiterbildungsvorhaben. Förderfähig sind neben den Kurs- und Prüfungsgebühren auch Kinderbetreuungsausgaben und Fahrtkosten. Das Programm ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt angesiedelt. Weitere Informationen unter:
www.ib-sachsen-anhalt.de

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Damit werden bis zur Obergrenze von 2.000 € bis 50% der Seminarkosten übernommen, wenn dies zuvor bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt wurde. Die andere Hälfte der Kosten zahlt der Arbeitgeber. Weitere Informationen unter:
www.ib-sh.de

Weiterbildungsscheck Thüringen

Es werden Ausgaben für die individuelle Weiterbildung bis zur Höhe von 500 € alle zwei Kalenderjahre ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie unter:
hwww.gfaw-thueringen.de

Weiterführende Links

 

Förderdatenbank des BMWT

Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Mehr Informationen finden Sie unter:
www.foerderdatenbank.de

 

***Alle Angaben ohne Gewähr***Änderungen vorbehalten***

Verdienst-Möglichkeiten für Osteopathen

Eine verbindliche Aussage zum Gehalt können wir nicht machen. Denn dieses hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Als angestellter Osteopath spielt eventuell die Größe und der Standort des Unternehmens eine Rolle beim Gehalt und ob nach Tarif bezahlt wird. Auch beeinflussen die eigenen Qualifikationen und Berufserfahrungen die Verdienstmöglichkeiten. Das Durchschnittseinkommen für festangestellte Osteopathen beginnt meist bei 3.500 Euro brutto im Monat. Die meisten Osteopathen arbeiten aber selbstständig auf Stundenbasis und verdienen dementsprechend mehr.

Wenn Du selbstständig als Osteopath arbeitest, ist das Einkommen abhängig von der Anzahl der behandelten Patienten und der Behandlungs-Methode. Auch die Region, bzw. der Praxis-Standort beeinflusst die Verdienstmöglichkeiten. Mit mehr Berufserfahrungen kann der eigene Stundensatz angehoben werden. Als selbstständiger Osteopath verdienst Du um die 6.000 Euro brutto im Monat oder mehr. Bitte beachte, diese Werte können durch die beschriebenen Faktoren nach oben oder unten abweichen und sind nicht verbindlich.

*Stand 02.02.2021 / Alle Angaben ohne Gewähr

 

 

 

 

Anteilige Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen

Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten die osteopathische Behandlung anteilig, in der Regel bis zu 75 Euro pro Behandlung. Dabei ist der Umfang der von den Kassen erstatteten Behandlungen von Kasse zu Kasse recht unterschiedlich. Auch hier halten sich die meisten aber an die Regel von 6 Behandlungen pro Versicherten innerhalb eines Jahres.
Wir verweisen gerne auf die informative Seite vom VOD Verband Osteopathie Deutschland e.V. Dort finden Sie ein gut sortiertes Verzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen, die osteopathische Leistungen anteilig erstatten. Wir bedanken uns beim VOD.

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